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BVerwG, 12.06.1992 - 4 B 53.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachen des Verfahrensfehlers unzureichender Sachaufklärung - Umfang der Beweiserhebung und Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung bei Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1991 - 8 S 2687/91
- BVerwG, 12.06.1992 - 4 B 53.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 4 B 53.92
Ob dabei der Verzicht auf die Durchführung einer Ortsbesichtigung eine Verletzung von § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236. m.w.N.).Maßgeblich für die Beurteilung im Rahmen von § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist allein, ob die dem Gericht bereits vorliegenden Erkenntnisquellen für die bei der Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich vorzunehmende Wertung und Bewertung der örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall ausreichen (BVerwG, Urteil vom 14. November 1991, a.a.O.).
- BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79
Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1992 - 4 B 53.92
Vielmehr gilt auch hier der allgemeine Grundsatz, daß das Gericht Umfang und Art der Tatsachenermittlung nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt (vgl. z.B. Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130).